Danny du fehlst mir sehr und es vergeht kein tag an dem ich nicht stumm tränen für dich vergiese
in ewigen gedenken deine beste freundin rosi
irgendwann werden wir uns wieder sehen,halte ein plätzchen im himmel an deine seite frei....in lauter liebe deine Rosi
ps.pass gut auf elke und opi auf...ich passe solange auf omi hier auf,bis wir alle wieder bei euch sind
schluchs schluchs behaltet auch meine kinder und blacky in eure nähe,ich schliese euch jeden abend in mein gedanken ein
texte aus den zeitungen
30. Januar 2009 - 18:02 Uhr
Tod beim Zahnarzt: Anästhesist angeklagt
von Kathrin Handschuh
28-Jährige stirbt im Behandlungsstuhl. Mediziner wird fahrlässige Tötung vorgeworfen.
Düsseldorf. Es sollte eine Routine-OP in der Kieferklinik an der Grafenberger Allee werden: Doch die 28-Jährige wachte aus der Narkose nicht mehr auf.
Schuld an dem tragischen Zwischenfall vom Juli 2007 soll der Anästhesist (62) sein. Ihm sollen sowohl die Kenntnisse als auch die technische Ausstattung und das entsprechende Personal gefehlt haben. Die Staatsanwaltschaft hat den Mann wegen fahrlässiger Tötung angeklagt.
Die verstorbene Patientin war lange Zeit drogensüchtig, soll zuletzt im Methadon-Programm gewesen sein. Dies hat der Narkosearzt angeblich gewusst, aber nicht entsprechend darauf reagiert, wirft ihm die Anklageschrift vor.
Notarzt soll erst nach zwei Stunden gerufen worden sei
Beim Einleiten der Vollnarkose sei es zu tödlichen Komplikationen gekommen. Obendrein soll der Notarzt erst fast zwei Stunden nach Einleiten der Narkose alarmiert worden sein. Die junge Frau sei anderthalb Stunden ohne Sauerstoffversorgung gewesen. Auch dem Notarzt war es nicht gelungen, die Frau wiederzubeleben.
Dem selbstständigen Mediziner wird vorgeworfen, die Narkotisierung nicht frühzeitig abgebrochen zu haben, als er die Probleme bei seiner Patienten bemerkt habe. Stattdessen soll er die betäubenden Medikamente ein zweites Mal injiziert haben.
In der Befragung vor dem Eingriff soll die 28-Jährige erwähnt haben, dass bei einer früheren Narkose schon einmal Komplikationen aufgetreten seien. Der Anästhesist soll die Ursachen dafür aber nicht sorgfältig genug abgeklärt haben. Bis auf eine Krankenschwester soll ihm beim Einleiten der Narkose niemand assistiert haben.
Ein Termin für den Prozess vor dem Amtsgericht steht noch nicht fest.
01 Februar 2009
Tod auf dem Zahnarztstuhl
Viele Menschen haben - meist wohl ohne konkreten Grund - Angst vor dem Zahnarzt und suchen jedes Mal nach einer Ausrede, um einen entsprechenden Termin verschieben zu können. Den Menschen kann geholfen werden, es gibt eine neue Ausrede: Ein Zahnarztbesuch kann tödlich enden!
Eine Zahn-Operation unter Vollnarkose ? für viele Angstpatienten eine sanfte Methode.
Für Daniela B. (28) war dies jedoch eine tödliche Entscheidung. Während ihre Mutter in den Praxisräumen wartete, starb ihre Tochter nebenan an einem Narkosefehler. Der Anästhesist (68) muss sich demnächst wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten.
Daniela B. hatte alle Karten offen auf den Tisch gelegt. Sie gab ehrlich an, dass sie seit Jahren drogenabhängig war und deshalb die Ersatzdroge Methadon nahm. Auch ihr Übergewicht (140 Kilo bei 1,80 Meter Größe), eine Lebererkrankung und eine Allergie waren bekannt. Außerdem, so erklärte sie, habe es schon einmal bei einer künstlichen Beatmung Probleme gegeben.
Um 10.35 Uhr spritzte der Anästhesist die ersten Medikamente. Ein Sachverständiger sprach später von einer ?Überdosierung?. Daniela B. atmete kaum noch. Zweimal versuchte der Anästhesist, ihr mit einem Schlauch Sauerstoff zu verabreichen. Doch das schlug fehl. Durch Wucherungen im Zungenbereich konnte der Intubationsschlauch nicht eingeführt werden. Stattdessen schwollen die Atemwege immer mehr zu. Die aufgelegte Sauerstoffmaske brachte also gar nichts.
Hektik brach aus in der Zahnklinik. Bereit stand nur eine Aushilfs-Schwester, keine Gerätschaften für den Notfall. Erst eine Stunde und 45 Minuten nach der Narkoseeinleitung wurde der Notarzt informiert. Der traf innerhalb der nächsten drei Minuten ein, konnte aber nur noch den Tod der Patientin feststellen.
Die Staatsanwaltschaft glaubt, dass der Arzt die Medikamente viel zu hoch dosiert habe. Außerdem hätte er erkennen müssen, dass es bei einer Intubation Probleme hätte geben können.
Erstellt von Roswitha Koall